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Informationen zum Vierteljahresfischereischein

 
 

Der Angelfischereiverein Nordhausen Kreisverein der Fischwaid und zum Schutz der Gewässer und Natur e.V. erlässt für seine Pachtgewässer folgende Regelungen für die Angelfischerei mit dem Vierteljahres- fischereischein:

  1. Der Inhaber des Thüringer Vierteljahresfischereischeines darf nur an den Pachtgewässern des Angelfischereivereins angeln, wenn er eine entsprechende Angelberechtigung erworben hat.

  2. Mit dem Vierteljahresfischereischein darf nur an stehenden Gewässern, also nicht an Fließgewässern, geangelt werden.

  3. Das Angeln ist nur mit einer Handangel und Friefischködern erlaubt.

  4. Inhaber des Thüringer Vierteljahresfischereischeines dürfen nur Friedfische angeln. Das Angeln von Raubfischen bzw. Salmoniden ist strengstens untersagt.

  5. Bei Ausübung des Angelns dürfen je Angeltag insgesamt 3 Fische der nachstehenden Arten, jedoch höchstens 2 Karpfen oder 2 Schleien gefangen werden.

  6. Das Nacht- bzw. Bootsangeln ist nicht erlaubt.

 
 

Hinweise:

  • Gastangelkarten(Angelberechtigung) für den Vierteljahresfischereischein(Friedfische) können hier erworben werden.

  • Welche Gewässer vom Angelfischereiverein Nordhausen gepachtet worden sind erfahren Sie hier.

  • Sperrstrecken der Gewässer sind hier angegeben. Beachten Sie bitte, das diese Angaben nur Richtlinien sind und die Grenzen der Sperrstrecken durch Schilder gekennzecihenet sind.

  • Die Schilder sowie die gesamten Regelungen an den Pachtgewässern des Angelfischereivereins finden Sie in der Gewässerordnung im Downloadbereich

Der Vorstand