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Der Angelfischereiverein Nordhausen Kreisverein der Fischwaid und zum Schutz der Gewässer und Natur e.V. erlässt für seine Pachtgewässer folgende Regelungen für die Angelfischerei mit dem Vierteljahres- fischereischein:
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Der Inhaber des Thüringer Vierteljahresfischereischeines darf nur an den Pachtgewässern des Angelfischereivereins angeln, wenn er eine entsprechende Angelberechtigung erworben hat.
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Mit dem Vierteljahresfischereischein darf nur an stehenden Gewässern, also nicht an Fließgewässern, geangelt werden.
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Das Angeln ist nur mit einer Handangel und Friefischködern erlaubt.
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Inhaber des Thüringer Vierteljahresfischereischeines dürfen nur Friedfische angeln. Das Angeln von Raubfischen bzw. Salmoniden ist strengstens untersagt.
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Bei Ausübung des Angelns dürfen je Angeltag insgesamt 3 Fische der nachstehenden Arten, jedoch höchstens 2 Karpfen oder 2 Schleien gefangen werden.
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Das Nacht- bzw. Bootsangeln ist nicht erlaubt.
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